Das Landeskriminalamt will mehr Überwachung von Telefonen. Als Positivbeispiele werden die 585 potenziellen Selbstmörder angeführt, die Beamte in den vergangenen sechs Jahren dank Handyortung aufspüren und von ihrem Vorhaben abbringen konnten.
Immer häufiger wird der Ruf nach Schutz vor Handyortung laut. Regierung, Daten- und Verbraucherschützer lassen dieses Thema hoch leben und fühlen sich dazu berufen, die Welt vor unerwünschter Handy-Ortung zu schützen.
Man überlegt jetzt sogar, daß der Handybesitzer ausdrücklich, gesondert und schriftlich der Ortung zustimmen soll. Ferner soll künftig auch über die Zahl der Ortungen spätestens bei der fünften Feststellung eines Standorts informiert werden.
Die Bundesregierung will das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Die Ortung von Mobiltelefonen soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich, gesondert und schriftlich zugestimmt hat.
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Sie sind auf unsere Internetseite gelangt, weil Sie nach Möglichkeiten zur Fahrzeug-Ortung suchen? Dann sind Sie bei uns (www.SAT-Locator.de) richtig!
Fahrzeugortung mit dem GPS-Auge
Weil es so einfach sein kann! Fahrzeugortung ist bei uns kein Geheimnis, welches mit vielen Worten lange umschrieben werden muss. Das GPS-Auge ermittelt im 1 - 45 Sekundentakt (je nach Voreinstellung) die Position des Fahrzeugs und übermittelt diese an unser Rechenzentrum. Natürlich sofort und nicht nach 15, 30 oder 60 Minuten. Und nein, die Daten brauchen nicht per Kabel oder Funkverbindung 1x täglich oder monatlich ausgelesen werden. Das wäre ja keine Live-Ortung.
Einer der gefragtesten Dienste im Internet ist die Handyortung. Die Nutzung dieses Dienstes setzt einen kompetenten Partner, ausreichende Sicherheit und transparente Kosten voraus. All das ist auf www.Handyortung-24.de der Fall.
Am 01.09.2008 ist unser neues Protal Gegen-Handyortung.de online gegangen. Schon zu diesem Zeitpunkt war uns klar, daß das Hauptthema "Schutz vor Handyortung" ein reges Interesse wecken würde.
Dank der Handy-Ortung konnte ein 48-jähriges Entführungsopfer aufgefunden werden. Der Mann hatte am Sonntagabend einen Notruf abgesetzt. Dem Polizeibeamten im Augsburger Polizeipräsidium Schwaben-Nord meldet er, dass er entführt worden sei.
Wer weder über ein Rundfunk- noch über ein Fernsehgerät verfügt, muss auch für seinen internetfähigen Computer keine Rundfunkgebühren bezahlen.
Mit Urteil vom 6.10.2008 des Verwaltungsgerichts Münster gerät die umstrittene Rundfunk-Gebührenpflicht für Besitzer von Computern weiter ins Wanken (Az.: 7 K 1473/07).
Im Rahmen einer Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, daß eine Handyortung nur noch dann möglich ist, wenn der Besitzer der Ortung auch ausdrücklich zugestimmt hat.